Mehr Sicherheit und Kontrolle

Nut­zung des Fac­to­ring-Zwei­ver­trags­mo­dells zur Ver­mei­dung von De­ckungs­lü­cken und für mehr Ge­stal­tungs­spiel­raum

Hamburg, 21.11.2024 – Fac­to­ring ist ei­ne Fi­nan­zie­rungs­me­tho­de, bei der Un­ter­neh­men of­fe­ne For­de­run­gen an ei­nen Fac­tor ver­kau­fen. Im Ge­gen­zug er­hält das Un­ter­neh­men so­for­ti­ge Li­qui­di­tät durch ei­ne Vor­aus­zah­lun des grö­ß­ten Teils der For­de­rung. Fac­to­ring stärkt so­mit die Li­qui­di­tät und schützt vor Zah­lungs­aus­fäl­len. Da­bei gibt es zwei zen­tra­le Mo­del­le: das Ein­ver­trags­mo­dell und das Zwei­ver­trags­mo­dell. Die­se un­ter­schei­den sich vor al­lem in ih­rer Ver­trags­struk­tur.


1. Einvertragsmodell

Beim Ein­ver­trags­mo­dell wird nur ein Ver­trag zwi­schen dem Fac­to­ring-Kun­den (Lie­fe­rant oder Dienst­leis­ter) und dem Fac­tor ge­schlos­sen. Die­ser Ver­trag re­gelt al­le Leis­tun­gen des Fac­to­rings, wie den For­de­rungs­an­kauf, For­de­rungs­aus­fall­schutz, Fi­nan­zie­rung und die Kos­ten. Die Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rung wird hier­bei vom Fac­tor ab­ge­schlos­sen.

Die­ses Mo­dell ist oft kos­ten­güns­ti­ger, bie­tet je­doch we­ni­ger Fle­xi­bi­li­tät, da nicht im­mer al­le in­di­vi­du­el­len An­for­de­run­gen des Kun­den ab­ge­deckt wer­den.
 

2. Zweivertragsmodell

Im Zweivertragsmodell gibt es zwei separate Verträge:

  • einen Factoring-Vertrag zwischen dem Kunden und dem Factor
  • einen eigenständig abgeschlossenen Warenkreditversicherungs-Vertrag durch den Factoring-Kunden.

Durch die­se Struk­tur steht der Kun­de di­rekt in ver­trag­li­cher Be­zie­hung zum Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rer. Dies bie­tet deut­lich mehr Fle­xi­bi­li­tät, wie z. B. ma­ß­ge­schnei­der­te De­ckung, hö­he­res An­kaufs­vo­lu­men und den Aus­schluss von De­ckungs­lü­cken.
 

Vorteile des Zweivertragsmodells

1. Individuellere Risikoprüfung und besseres Risikomanagement: Der Fac­to­ring-Kun­de kann die Bo­ni­tät sei­ner Schuld­ner ei­gen­stän­dig prü­fen und hat di­rek­ten Ein­fluss auf die Ri­si­ko­ent­schei­dun­gen des Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rers.

2. Zusatzdeckungen (Top-up): Bei re­strik­ti­ven Ri­si­ko­ent­schei­dun­gen des Kre­dit­ver­si­che­rers be­steht die Mög­lich­keit, ei­ne Zu­satz­de­ckung ab­zu­schlie­ßen. Dies er­höht die De­ckung und ver­bes­sert die Li­qui­di­tät, da der Fac­tor grö­ße­re An­tei­le der For­de­rung aus­zahlt.

3. Absicherung des Fabrikationsrisikos: Im Ge­gen­satz zum Ein­ver­trags­mo­dell kön­nen spe­zi­el­le Ri­si­ken wie das Fa­bri­ka­ti­ons­ri­si­ko ab­ge­si­chert wer­den. Die­ses Ri­si­ko tritt auf, wenn der Ab­neh­mer nach Pro­duk­ti­ons­be­ginn, aber vor Aus­lie­fe­rung in­sol­vent wird. Be­son­ders bei Son­der­an­fer­ti­gun­gen las­sen sich durch das Zwei­ver­trags­mo­dell sol­che Ri­si­ken ge­zielt über die Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rung ab­de­cken.

4. Flexible Vertragsgestaltung: Wei­te­re Son­der­klau­seln, wie z. B. zur Ab­si­che­rung von Kon­signa­ti­ons­la­gern, las­sen sich eben­falls pro­blem­los in­te­grie­ren, um spe­zi­fi­sche Ri­si­ken zu mi­ni­mie­ren.
 

Nachteile des Zweivertragsmodells:

1. Kostenaspekt: Gro­ße Fac­to­ring­ge­sell­schaf­ten ver­han­deln oft güns­ti­ge Kon­di­tio­nen mit Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rern, die sie im Ein­ver­trags­mo­dell an ih­re Kun­den wei­ter­ge­ben. Im Zwei­ver­trags­mo­dell schlie­ßt der Fac­to­ring-Kun­de die Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rung se­pa­rat ab. In ei­ni­gen Fäl­len könn­ten die Ge­samt­kos­ten (Fac­to­ring­ge­bühr und se­pa­ra­te Ver­si­che­rungs­prä­mie) da­her hö­her aus­fal­len. Al­ler­dings sind die Un­ter­schie­de auf dem hart um­kämpf­ten Kre­dit­ver­si­che­rungs­markt in der Re­gel nicht si­gni­fi­kant.
 

Fazit

Fac­to­ring wird im­mer wich­ti­ger für die Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­rung. Das Zwei­ver­trags­mo­dell bie­tet im Ver­gleich zum Ein­ver­trags­mo­dell um­fas­sen­de­re De­ckung und er­mög­licht ei­ne ma­ß­ge­schnei­der­te Ab­si­che­rung, was so­wohl das Ri­si­ko als auch die Li­qui­di­tät po­si­tiv be­ein­flusst.

Ha­ben Sie Fra­gen? Kom­men Sie hier­zu gern auf un­se­re Ge­schäfts­füh­rer Björn Al­bert und Ro­bert Bri­xi­us bzw. Ih­ren Kun­den­be­treu­er von GGW Kre­dit zu.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 21.11.2024
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