Cyberversicherung: Homeoffice-Tätigkeit bedeutet Gefahrerhöhung

Hamburg, 09.04.2020 – Angesichts der derzeitigen Corona-Krise haben viele Unternehmen zu Hause Mitarbeiter-Arbeitsplätze als Homeoffice oder für die Telearbeit eingerichtet. Im Rahmen einer vorhandenen Cyberversicherung stellen diese Veränderungen unter Umständen eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung für den Versicherungsnehmer dar und müssten dem Versicherer angezeigt werden.

Davon ist auszugehen, wenn im Zuge der Krise viele neue Homeoffice-Arbeitsplätze eingerichtet wurden und aufgrund des schnellen Bedarfs das die IT-Sicherheit der neuen Arbeitsplätze nicht auf dem üblichen Niveau gehalten werden kann. Denn oft können bei spontanen Lösungen für mobiles Arbeiten auf die Schnelle nicht alle Anforderungen für IT-Sicherheit vollständig umgesetzt werden, wenn es um schnelle, stabile Netzanschlüsse, VPN-Lösungen oder die Anschaffung geeigneter Hardware für die Mitarbeiter geht. 
 

Versicherer geben im Rahmen der Cyberversicherung IT-Maßnahmen vor

Einige Versicherer fordern von ihren Kunden darüber hinaus die Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um ein möglichst sicheres Arbeiten von zu Hause zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem

  • ein verschlüsselter Zugang zum Unternehmensnetzwerk via VPN Fernzugriff für eine strikte Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung. Das gilt sowohl für unternehmenseigene Geräte als auch bei der Nutzung privater Geräte für betriebliche Zwecke.
  • Multi- bzw. mindestens 2-Faktor-Authentifizierung,
  • eine allgemeinverständliche Sicherheitsrichtlinie für das mobile Arbeiten im Homeoffice, die beispielsweise den Schutz sensibler Daten vor Einsicht Dritter, die Installation von Fremdsoftware im Unternehmensnetzwerk, den Transport und die Vernichtung von Dokumenten und Datenträgern, den benötigten IT-Schutz auf privaten Endgeräten oder die sichere Nutzung von Collaboration-Tools regelt,
  • ein für mobil arbeitende Mitarbeiter gewährleisteter IT Support.
     

BSI gibt Empfehlungen für die Cybersicherheit im Homeoffice 

GGW empfiehlt – ganz unabhängig von der Frage einer Gefahrenerhöhung im Rahmen des Cyberversicherungsschutzes – für die bestehenden Heimarbeitsplätze einen bedarfsgerechten IT-Schutz sicherzustellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dazu das Informationsblatt

„Tipps für sicheres mobiles Arbeiten“ veröffentlicht und verweist im Zuge der Corona-Krise auf vermehrte Phishing-Mails, die ein zusätzliches Risiko für Unternehmensnetzwerke darstellen können.

 

 

Sie haben Interesse an einer Cyberversicherung für Ihr Unternehmen oder Fragen zur Anzeigepflicht Ihrer Homeoffice-Tätigkeit?

Kontakt:
Jan Kempermann,
Leiter Geschäftsbereich Wirtschaftskriminalität

E-Mail  :

 

 

j.kempermann(at)ggw.de
Telefon : +49 40 328101 - 4352

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Anika Wist
Veröffentlicht: 09.04.2020
Share:

Ihre Ansprechpartner

Thimo Pampel
Leitung Betrieb
Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

GLS Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 17.07.2024
Gemeinsam GGW

Ham­bur­ger Tra­di­ti­ons­mak­ler un­ter...

…lesen

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler...

…lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die...

…lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff...

…lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig...

…lesen

Hamburg, 22.02.2023
Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne...

…lesen

GLS Blog

GLS Schadenmeldung

Im Falle eines Falles

Ein Schaden hält sich nicht an Bürozeiten. Darum haben Sie hier die Möglichkeit, uns einen Schaden zeitlich unabhängig auch jederzeit online zu melden.

Zum Schadenformular