Update +++ Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie nun final bestätigt

In sei­ner Sit­zung am 22. März 2024 hat der Bun­des­rat dem Ge­setz zur Um­set­zung der EU-Richt­li­nie zur Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu­ge­stimmt. Damit ist die Versicherungspflicht für Baumaschinen 6-20 km/h nun definitiv vom Tisch.

Hamburg, 06.05.2024 – Nach­dem der Bun­des­rat in ei­ner Sit­zung am 7. Fe­bru­ar 2024 sei­ne Zu­stim­mung nicht er­teilt hat­te, war der Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­ge­ru­fen wor­den. Die­ser hat am 21. Fe­bru­ar ei­nen Ei­ni­gungs­vor­schlag be­schlos­sen. Die­sem Be­schluss war ein mo­na­te­lan­ger Pro­zess vor­aus­ge­gan­gen.


Der Ursprung

Be­gon­nen hat die The­ma­tik mit ei­nem Re­fe­ren­ten­ent­wurf, der be­reits im März 2023 auf den Weg ge­bracht wur­de. Die­ser hat­te schwer­wie­gen­de Än­de­run­gen in der Kfz-Ver­si­che­rungs­pflicht vor­ge­se­hen, die vor al­lem Un­ter­neh­men be­trof­fen hät­ten.

So war un­ter an­de­rem vor­ge­se­hen, selbst­fah­ren­de Ar­beits­ma­schi­nen wie Bag­ger, Ar­beits­büh­nen, Ern­te­ma­schi­nen oder Stap­ler mit ei­ner Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­pflicht zu be­le­gen, so­fern sie mit ei­ner bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit zwi­schen 6-20 km/h auf öf­fent­li­chen Stra­ßen un­ter­wegs sind.

Ob­wohl zu die­sem Zeit­punkt noch vie­le Punk­te un­ge­klärt blie­ben - bei­spiels­wei­se die Re­ge­lung und Ver­ant­wort­lich­keit für die Um­set­zung bei ei­ner Ver­mie­tung ent­spre­chen­der Ar­beits­ma­schi­nen - war klar, dass die Kon­se­quen­zen zahl­rei­che Un­ter­neh­men in jeg­li­cher Grö­ße be­tref­fen wür­de.

Umgesetzt werden sollte die Neuregelung ursprünglich bis zum 23.12.2023.
 

Die Problematik

Noch im De­zem­ber wa­ren die of­fe­nen Fra­gen nicht ge­klärt, wo­mit es wahr­schein­li­cher wur­de, dass die Um­set­zung der neu­en Richt­li­nie sich wohl auf das ers­te Quar­tal 2024 ver­schie­ben wür­de.
 

Die Fortführung

Am 14. De­zem­ber 2024 traf der Bun­des­tag ei­ne Ent­schei­dung zum The­ma der Än­de­run­gen in der Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se be­zog sich vor al­lem auf den Ter­min zur Um­set­zung, der nun auf Ja­nu­ar 2025 ver­scho­ben wur­de. Ab die­sem Ter­min soll­ten dann Ar­beits­ma­schi­nen be­trof­fen sein, die auf öf­fenlti­chen Stra­ßen be­nutzt wür­den.

Eben­so be­trof­fen wa­ren auch Fahr­zeu­ge, die bei Mo­tor­sport-Ver­an­stal­tun­gen ab­seits des Stra­ßen­ver­kehrs be­nutzt wür­den.

Der Bun­des­rat hat die­ser Ent­schei­dung je­doch nicht zu­ge­stimmt, wor­auf­hin die Bun­des­re­gie­rung am 7. Fe­bru­ar 2024 den Ver­mitt­lungs­aus­schuss an­ge­ru­fen hat.
 

Nun endlich die endgültige Entscheidung

Am 21. Fe­bru­ar hat der Ver­mitt­lungs­aus­schuss ei­nen Ei­ni­gungs­vor­schlag be­schlos­sen, der vor­sieht, die ur­sprüng­lich ge­plan­te Neu­re­ge­lung der Kfz-Ver­si­che­rungs­pflicht für zu­las­sungs­freie selbst­fah­ren­de Ar­beits­ma­schi­nen und Stap­ler bis 20 km/h kom­plett zu strei­chen und den bis­her gel­ten­den Aus­schluss bei­zu­be­hal­ten.

Am 23. Fe­bru­ar 2024 hat der Deut­sche Bun­des­tag die­se Be­schluss­emp­feh­lung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses an­ge­nom­men. Am 22. März 2024 hat auch der Bun­des­rat zu­ge­stimmt.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 06.05.2024
Share:

Ihre Ansprechpartner

Thimo Pampel
Leitung Betrieb
Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

GLS Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 30.10.2024
Fairness-Preis 2024 für GGW

Das Deut­sche In­sti­tut für Ser­vice-Qua­li­tät und der...

…lesen

Hamburg, 17.07.2024
Gemeinsam GGW

Ham­bur­ger Tra­di­ti­ons­mak­ler un­ter...

…lesen

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler...

…lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die...

…lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff...

…lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig...

…lesen

GLS Blog

GLS Schadenmeldung

Im Falle eines Falles

Ein Schaden hält sich nicht an Bürozeiten. Darum haben Sie hier die Möglichkeit, uns einen Schaden zeitlich unabhängig auch jederzeit online zu melden.

Zum Schadenformular