StaRUG – Neue Rahmenbedingungen in der Beratungstätigkeit

Zum 1. Januar 2021 wurde das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeführt. Neben den neuen Möglichkeiten für Unternehmen stehen nun auch Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter vor neuen Herausforderungen. Ein wichtiger Punkt dabei: Das Haftungsrisiko!

Hamburg, 09.03.2021 – Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Restrukturierungsberatern eröffnet die Einführung des StaRUG neue Optionen. Wird mit dem StaRUG doch ein vorinsolvenzlicher Rechtsrahmen für die Sanierung/Restrukturierung von Unternehmen geschaffen.


Sanierung statt Insolvenz

Als Restrukturierungsberater liegt Ihre Aufgabe darin, das Unternehmen zu sanieren, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Das StaRUG stellt dafür verschiedene Werkzeuge im Rahmen eines modularen Baukastens zur Verfügung. Es müssen Restrukturierungspläne erstellt und Gläubigerverhandlungen geführt werden. Kernpunkt ist das rechtzeitige Erkennen einer Krise und das Treffen entsprechender Maßnahmen im anschließenden Restrukturierungsprozess.
 

Haftungsrisiko für die Verantwortlichen

Wer als Insolvenzverwalter tätig wird, hat das Haftungsrisiko über eine entsprechend ausgerichtete Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gedeckt, die für Folgen aus Fehlentscheidungen oder Versäumnissen aufkommt. Derartige Folgen können auch entstehen, wenn Sie als eingesetzter Restrukturierungsberater zu spät oder falsch agieren. Doch unter Umständen ist diese Tätigkeit mit Ihrer bisherigen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nicht automatisch abgesichert. Derzeit hat der Restrukturierungsberater nicht flächendeckend Einzug in die Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht-Versicherer gefunden. Somit ist selbst dann, wenn Sie bisher als Insolvenzverwalter tätig waren, nicht zwangsläufig sichergestellt, dass Sie über Ihre Berufshaftpflicht-Versicherung auch Versicherungsschutz für die Tätigkeit gemäß StaRUG genießen.
 

Rechtzeitig prüfen und aktualisieren

Bevor Sie also erste Mandate im Rahmen des StaRUG annehmen, sollten Sie in dieser Hinsicht sicher sein. Wir prüfen Ihre Verträge gern für Sie, während Sie sich mit den neuen Herausforderungen der Restrukturierung auseinandersetzen und so Ihrer Kernaufgabe nachgehen. Ist Ihr Versicherungsschutz verbesserungswürdig, können wir Ihnen umgehend mit der notwendigen Anpassung der Verträge helfen, damit Sie sich ganz auf Ihre Tätigkeit fokussieren können.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Claudia Runge
Veröffentlicht: 09.03.2021
Share:

Ihre Ansprechpartner

Thimo Pampel
Leitung Betrieb
Sie möchten eine Publikation oder Pressematerial zugeschickt bekommen? Dann lassen Sie uns gern eine Nachricht zukommen.

Das könnte auch von Interesse sein

GLS Blog

Aktuelles aus unserem Haus

Hamburg, 17.07.2024
Gemeinsam GGW

Ham­bur­ger Tra­di­ti­ons­mak­ler un­ter...

…lesen

Hamburg, 21.12.2023
Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Die ver­gan­ge­nen Mo­na­te stan­den im Zei­chen vie­ler...

…lesen

Hamburg, 21.09.2023
UPDATE – INFORMATION FÜR UNSERE GESCHÄFTSPARTNER: WIR SIND WIEDER ERREICHBAR!

Am 16. Sep­tem­ber 2023 kam es zu ei­nem Cy­ber-An­griff auf die...

…lesen

Hamburg, 19.09.2023
Information für unsere Geschäftspartner

Seit dem 16. Sep­tem­ber 2023 sind wir von ei­nem Cy­ber-An­griff...

…lesen

Hamburg, 11.05.2023
Moment der Wahrheit – Regulierung eines Vertrauensschadens in der Praxis

Bei Wirt­schafts- oder Cy­ber­kri­mi­na­li­tät spricht man häu­fig...

…lesen

Hamburg, 22.02.2023
Versicherungspflicht für Berufliche Betreuer

Durch die Be­treu­ungs­re­form wur­de zum 1. Ja­nu­ar 2023 ei­ne...

…lesen

GLS Blog

GLS Schadenmeldung

Im Falle eines Falles

Ein Schaden hält sich nicht an Bürozeiten. Darum haben Sie hier die Möglichkeit, uns einen Schaden zeitlich unabhängig auch jederzeit online zu melden.

Zum Schadenformular