Sehr geehrte Kunden des Geschäftsbereichs rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (RWB) der Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH, wir freuen uns, Ihnen heute eine Artikelreihe zu präsentieren, die wir speziell für Sie ins Leben gerufen haben. Damit möchten wir Ihnen wichtige Informationen zu aktuellen Entwicklungen in der Versicherungswelt vermitteln und insbesondere auf die praktischen Auswirkungen der jüngsten Reformen des anwaltlichen Berufsrechts eingehen und verdeutlichen, wie diese Veränderungen den Bereich der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe beeinflussen.
Hamburg, 16.11.2023 – Die jüngsten Reformen haben bedeutende Veränderungen in der Versicherungslandschaft für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe mit sich gebracht. Für Sie werfen wir an dieser Stelle einen Blick auf die generellen Reformen und zeigen, wie diese Ihre Versicherungssituation beeinflussen können.
Die BRAO-Reform hat wichtige Änderungen in der Berufshaftpflichtversicherung eingeführt, mit dem Ziel, bestehende Regelungen anzupassen und den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. So wurden beispielsweise Regelungen zur Höchstleistung für ausländische Anwaltsgesellschaften mit Niederlassungen in Deutschland implementiert. Unklarheiten gibt es dagegen noch bezüglich der Versicherungspflicht von zeitlich begrenzten Mandatsgesellschaften. Dieses Thema ist Gegenstand des ersten Artikels, welchen Sie im Anschluss an dieses Vorwort finden.
Desweiteren werden wir uns in Kürze der Themen "Harmonisierung der Berufsrechte" und "Hinweisgeberschutzgesetz" annehmen und Sie darüber informieren.
Unser Ziel bei allen Themen ist es, Sie optimal über jegliche Neuerungen zu informieren und Sie bei der Anpassung an die aktuellen Versicherungsanforderungen zu unterstützen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an den jeweils im Artikel genannten Ansprechpartner.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Ihr RWB-Team der Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH
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Mit der BRAO-Reform wurden das Berufsrecht in 2022 reformiert und die Berufsausübungsgesellschaft (§ 59b BRAO) eingeführt. Geregelt wurden auch Fragen der Interdisziplinären Zusammenarbeit, wobei der Begriff "Kooperation" weiterhin nicht eindeutig geregelt ist.
Insbesondere werfen wir einen Blick auf die Arbeitsgemeinschaften, vom Gesetzgeber künftig bezeichnet als Mandatsgesellschaften. Diese Form der Zusammenarbeit, bei der mehrere zugelassene Berufsausübungsgesellschaften ein Mandat gemeinsam bearbeiten und annehmen, wirft diverse Fragen auf. Dazu gehören Aspekte wie die eigene Versicherungspflicht der Mandatsgesellschaft, die Festlegung der Versicherungssumme sowie der Jahreshöchstleistung.
Es besteht Einigkeit darin, dass eine solche Mandatsgesellschaft nicht zulassungspflichtig ist. Dennoch soll die Gründung der Mandatsgesellschaft den Kammern angezeigt werden. Ausreichend hierfür ist eine Anzeige bei der für die beteiligten Berufsausübungsgesellschaften zuständigen Kammer.
Ebenso wird die eigene Versicherungspflicht für die Mandatsgesellschaft klargestellt, da diese als Berufsausübungsgesellschaft Rechtsdienstleistungen erbringen kann. Ein Verstoß gegen diese Versicherungspflicht hat nicht nur berufsrechtliche Konsequenzen. Es ist auch haftungsrechtlich von Bedeutung: Neben der Berufsausübungsgesellschaft haften die Gesellschafter und die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans persönlich in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes, wenn die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang unterhalten wird (§ 59n Abs 3 BRAO).
Die Mindestversicherungssumme richtet sich nach der Rechtsform der Mandatsgesellschaft. Bei einer nicht haftungsbeschränkten Form wird die Anzahl der Personen berücksichtigt, die an der Bearbeitung des von der Mandatsgesellschaft übernommenen Mandats beteiligt sind. Es erfolgt außerdem eine Neuerung bei der Ermittlung der richtigen Jahreshöchstleistung: Künftig reicht es aus, auf die Zahl der beteiligten Berufsausübungsgesellschaften abzustellen, anstatt auf die Anzahl der Gesellschafter.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Ausgestaltung Ihrer Versicherungssituation im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften und Mandatsgesellschaft zu unterstützen.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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