Ist Ihre Kanzlei ausreichend vor den Folgen einer Cyber-Attacke abgesichert? Wissen Sie, welche Schritte im Ernstfall erforderlich sind und wie hoch die Kosten im Schadenfall werden können? Welche Risiken decken Ihre bestehenden Versicherungen diesbezüglich ab?
Hamburg, 02.06.2023 – Die Digitalisierung verändert das Wirtschaftsleben und damit auch den Kanzleialltag. Dieser Trend hat sich im Zuge der Pandemie deutlich beschleunigt. So ist die Abhängigkeit von IT-Systemen weiter gestiegen, und entsprechend groß sind die Auswirkungen von Störungen beziehungsweise Ausfällen von IT-Systemen.
Die Digitalisierung wird forciert – von vielen Unternehmen ebenso wie von Kanzleien. Schlagwörter wie LegalTech stehen dafür, Abläufe effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Auch Mandanten haben zunehmend höhere Anforderungen an digitale Schnittstellen. Umso dringender stellt sich die Frage, welche Folgen der Ausfall oder eine Störung der IT-Systeme haben.
Dass Kanzleien von Cybervorfällen betroffen sind und gehackt werden, gehört schon länger zum Alltag. Die betroffenen Partnerschaften entscheiden sich zunehmend, die Vorfälle öffentlich zu machen. Dabei unterscheiden sich die Auswirkungen nur dahingehend, wie weit die Angreifer in die Kanzlei-IT eindringen konnten. Die Kanzleigröße spielt dabei keine Rolle. Im günstigsten Fall sind die Arbeitsabläufe innerhalb der Kanzlei leicht gestört. In extremen Fällen konnten betroffene Kanzleien Wochen oder Monate lang nicht auf funktionierende IT-Systeme zurückgreifen. Die Auswirkungen auf die Kommunikation (E-Mail, Telefon) sind daher zum Teil erheblich. Der Zugriff auf Daten (z. B. Stundenerfassung, Fristen und Schriftsätze) sind erschwert, wenn nicht sogar unmöglich oder die Daten wurden so verändert, dass sie unbrauchbar sind.
Eine Störung beziehungsweise eine Ausfall der IT-Systeme von Kanzleien, beispielsweise durch DDOS-Angriffe, Ransomware oder Kryptotrojaner, kann weitreichende Folgen für die betroffene Kanzlei haben:
Wie weit die Folgen letztlich reichen, hängt wesentlich davon ab, wie sich die Kanzlei auf den Worst Case vorbereitet hat. Sind Verantwortlichkeiten geregelt, Maßnahmen implementiert und das benötigte Know-how sofort verfügbar, bestehen gute Chancen, die Auswirkungen eines Vorfalls einzugrenzen.
Traditionelle Versicherungen bieten für entsprechende Vorfälle meist keinen oder nur einen ungenügenden Versicherungsschutz. Über die klassischen Kanzleiversicherungen sind die eigentlichen Cyber-Risiken nicht abgesichert.
Die Folgen eines IT-Vorfalls lassen sich im Rahmen einer Cyber-Versicherung absichern. Die Cyber-Versicherung beinhaltet sowohl einen Haftpflichtbaustein, über den Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert sind, als auch einen Eigenschadenbaustein. Über die Eigenschäden lassen sich der Ertragsausfall in der Folge eines Vorfalls sowie potenzielle Lösegeldforderungen absichern. Des Weiteren stellt die Cyber-Versicherung Assistanceleistungen über ein Netzwerk zur Verfügung und trägt die anfallenden Kosten. Über diesen Baustein ist der Zugang zu IT-Spezialisten, PR-Beratern und Rechtsberatung gewährleistet. Aufgrund der spezifischen Anforderungen von Kanzleien hat GGW ein entsprechendes Versicherungskonzept entwickelt. Dieses trägt den speziellen Rahmenbedingungen der Kanzleien Rechnung.
Kennen Sie unser Spezialkonzept für die Rechts- und Wirtschaftsberatenden Berufe? Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten zur Absicherung der Risiken.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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